arbeitsrecht bei schwangerschaft

Eine Frau im Alter zwischen 25-30 Jahren ist für die meisten Chefs eine tickende Zeitbombe. Für dich ist jetzt besonders Vorsicht geboten. Zeit sich über das Arbeitsrecht bei Schwangerschaft zu informieren.

So ein Kind ist eine spannende Sache: die Produktion hat in den meisten Fällen Spaß gemacht und die Schwangerschaft ist so ziemlich das Aufregendste, was einer Frau passieren kann. Aufregend ist es auch für deinen Chef. Nicht nur hormonell, auch arbeitsrechtlich sind Schwangere nämlich rohe Eier mit ganz dünner Schale. Dementsprechend vorsichtig in der Handhabung zu behandeln.

Sobald der Chef von deiner Schwangerschaft erfährt, muss er alles tun, damit es dir und deinem Kind gut geht. Zunächst greifen aber die besonderen Rechte im Kündigungsschutz. Während der gesamten Schwangerschaft und vier Monate nach der Entbindung ist dein Arbeitsplatz sicher.

Kündigt er dir doch in dieser Zeit, hast du drei Wochen Zeit, um eine Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Leider ist Mobbing gegen Schwangere immer noch ein Thema. Manche Arbeitgeber wollen damit eine Kündigung von Seiten der Angestellten erreichen. Setze dich dagegen zur Wehr, der Staat bietet dir und deinem Kind vollsten Schutz. Daher, auch das Arbeitsrecht bei Schwangerschaft steht auf deiner Seite.

Weitere Informationen zu den Rechten und Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber, Kündigungsschutz und Mutterschaftsleistungen, sowie den Gesetzestext zum Mutterschutzgesetz, die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) findest du hier im Leitfaden zum Mutterschutz.

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Stillen, Job, Familie – das geht auf die Substanz

Ab sofort gelten für dich Sonderregelungen, wenn es um Pausen und Erholungszeiten, Nacht-, Sonntags- und Mehrarbeit geht. Dir stehen längere Pausen zu, mit der Nachtarbeit ist es endgültig vorbei und Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist nur ausnahmsweise zulässig wenn du zum Beispiel im Gaststättengewerbe arbeitest.

Übrigens hat dir dein Arbeitgeber sogar eine Liege zur Verfügung zu stellen, auf der du dich ausruhen kannst. Tätigkeiten, bei denen Gefahr für die Schwangerschaft besteht sind nunmehr tabu. Das gilt zum Beispiel für alle Arbeiten, wo mit Gasen, Säuren oder anderen Substanzen hantiert wird, von denen eine Gefahr für die Schwangere und das Baby ausgehen kann.

Ebenso sind Erschütterungen, Heben von mehr als 5 Kilogramm und starkes Beugen und Strecken jetzt nicht mehr in deinem Tätigkeitskatalog zu finden. Kann dir dein Arbeitgeber keine Ersatztätigkeit anbieten, beispielsweise in der Abrechnung, muss er dich bei 80% deiner monatlichen Bezüge freistellen. Bist du als Taxi- oder Busfahrerin beschäftigt, darfst du ab dem dritten Monat kein Fahrzeug deiner Firma mehr bewegen.

Sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin beginnt die Mutterschutz-Zeit. Nur wenn dir zu Hause wirklich zu langweilig wird und du es ausdrücklich wünschst, darf dir dein Arbeitgeber die Tür öffnen. Ansonsten kannst du in dieser Zeit in Ruhe zu Hause alles für das Baby fertig machen und dich noch ein wenig entspannen.

In den sechs Wochen nach der Entbindung gilt ein absolutes Arbeitsverbot, Zeit für dich und deinen Junior. Leider ist noch nicht bei allen Chefs angekommen, dass Kinder etwas Wertvolles sind und dementsprechend die Mutter zu schützen ist. Lass dich davon nicht unterkriegen, du leistest gerade schon eine hervorragende Arbeit.

Arbeitsrecht bei Schwangerschaft

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