Existenzgründung und Gesellschaftsrecht

Wer sich freiwillig mit Gesellschaftsrecht herumschlagen will, der möchte nicht mehr als Arbeiter oder Angestellter abhängig beschäftigt sein.

Wenn es dir ähnlich geht, solltest du ebenfalls den Weg in die Selbständigkeit in Erwägung ziehen. Doch zuerst muss das benötigte Startkapital kalkuliert und mögliche Finanzierunsquellen ausfindig gemacht werden.

Die Selbständigkeit im Rahmen eines künstlerischen Berufes

Die Selbständigkeit im Rahmen eines künstlerischen Berufes bietet dir viele Vorteile.
Zum einen sind beispielsweise als Texter oder ebook Autor die ursprünglichen Investitionskosten für Räumlichkeiten und Maschinen vergleichsweise niedrig. Auch kannst du diese Tätigkeiten in aller Regel von zu Hause ausüben. Dein eigenes Arbeitszimmer zu Hause kannst du steuerlich absetzen, und du giltst auch nicht als der Gewerbesteuer unterworfener Gewerbetreibender.

Ebenso bist du nicht so vielen Bevormundungen und Auflagen unterworfen wie sonstige Selbständige. Allerdings gibt es auch ein paar Nachteile. Der gravierendste Nachteil ist wohl, dass du bei Ausübung eines solchen künstlerischen Berufes dich bei der Künstlersozialkasse in Bremerhaven im Hinblick auf Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Krankenkasse gesetzlich pflichtversichern musst. In die wenig Rendite abwerfende gesetzliche Rentenversicherung musst du folglich einzahlen. Generell sind auch die Einkünfte freischaffender Künstler und Schriftsteller im Durchschnitt niedriger als die anderer Selbständiger.

Die Selbständigkeit im Rahmen eines Gewerbebetriebes

Vielleicht bist du aber eher an der Ausübung eines herkömmlichen Gewerbes interessiert. Dann musst du ein Gewerbe anmelden und unterliegst etwa als Handwerksbetrieb oder Gastronomiebetreiber auch vielfältigen Vorschriften deiner Kommune. Ferner sind die ursprünglichen Investitions- und auch die laufenden Kosten oft vergleichsweise hoch. Im Falle eines Scheiterns droht dir dann deshalb gleich hohe Verschuldung und Privatinsolvenz.

Allerdings verdienst du als erfolgreicher traditioneller Selbständiger auch ungleich mehr als Selbständige im Bereich der künstlerischen Berufe und du darfst deine Altersversorgung selbst in die Hand nehmen. Bedenke aber auch, dass du als traditioneller Gewerbetreibender oft eine 60 Stundewoche hast, und das für die nächsten 2-5 Jahre (wenn nicht noch länger). Je nach Gewerbe kannst du dich von deinem nächsten Urlaub auch erst einmal verabschieden.

Was gilt es für dich zu beachten?

Bei jeglicher Selbständigkeit ist die vom deutschen Gesellschaftsrecht gewählte Gesellschaftsform von großer Bedeutung. Bei der GmbH etwa haftest du nur mit deinem Firmenkapital, nicht aber mit deinem Privatbesitz. Allerdings sind die Banken dann auch zurückhaltender bei der Kreditvergabe.

Vor jedem Gang in die Selbständigkeit solltest du dich deshalb gut informieren. Zur Erstinformation ist auch die Handelskammer sehr nützlich.

GbR und Personengesellschaften

Hat man sich für eine Existenzgründung entschlossen, gilt es, die richtige Rechtsform für den Betrieb zu wählen.

  • Bei einer GbR (Gesellschaft Bürgerlichen Rechts) erfolgt eine Übereinkunft mit einem bzw. mehreren Partnern. Die GbR ist empfehlenswert für eine unkomplizierte Form von Geschäftspartnerschaften, Kleingewerbetreibende, freie Berufe und Praxisgemeinschaften. Es sind keine sonderbaren Formalitäten nötig. Ein schriftlicher Gründungsvertrag ist jedoch empfehlenswert, Mindestkapital dafür aber nicht notwendig, und alle Gesellschafter haften persönlich mit ihrem Vermögen, die die geschäftlichen Verbindlichkeiten betreffen.
  • Die KG (Kommanditgesellschaft) ist für Unternehmer mit Partnerwunsch gedacht, die zusätzliches Kapital einbringen, aber selbst Chef bleiben wollen. Die „Macht“ über die Firma bleibt weiter beim Komplementär, der die alleinige Entscheidungsbefugnis und Geschäftsführungsrechte behält. Der Komplementär haftet allerdings unbeschränkt mit seinem Privatvermögen.
  • Bei der OHG (Offenen Handelsgesellschaft) kommt es zu einem Zusammenschluss von Kaufleuten, die gemeinsam ein Gewerbe betreiben möchten. Alle Gesellschafter sind dabei gleichgestellt und können Geschäfte abschließen. Jeder Gesellschafter haftet mit seinem Privatvermögen für offene Rechnungen, auch das Firmenvermögen haftet dabei.
  • Die GmbH & Co KG ist eine Form der Kommanditgesellschaft – der Unternehmer (Mindesteinlage 25.000 €), der mit seinem Vermögen haftet, stellt eine GmbH dar.

Kapitalgesellschaften

  • Bei der GmbH, die eine Kapitalgesellschaft ist, haften die Gesellschafter nur beschränkt. Sie wird von mindestens einer Person gegründet. Der Gesellschaftsvertrag ist notariell zu beurkunden. Die GmbH muss mindestens einen Geschäftsführer haben, dies kann nur eine natürliche Person sein, die voll geschäftsfähig ist. Gegenüber den Gläubigern haftet nur das Gesellschaftsvermögen, außer es wird fahrlässig durch den Geschäftsführer gehandelt, dieser haftet dann mit seinem persönlichen Vermögen. Gemeinsam mit einer eventuellen Sacheinlage muss das Mindeststammkapital 12.500 € betragen.
  • Die UG (Unternehmenergesellschaft) ist eine Variante der GmbH – sie ist haftungsbeschränkt und verlangt nur ein geringeres Mindeststammkapital, Gewinne dürfen aber nicht voll ausgeschüttet werden an die Gesellschafter, sondern müssen teilweise in eine Rücklage fließen.
  • Die AG ist eine Kapitalgesellschaft (oder im Falle der Ein-Personen-AG – diese kann eine Person gründen). Das Grundkapital wird hier in Aktien aufgeteilt, mit einem Mindestnennwert von einem Euro. Das Mindestkapital beträgt hier allerdings 50.000 €. Die Haftung besteht nur mit dem Gesellschaftsvermögen.

Fazit:

Die eigene Selbständigkeit kann dir das Tor zu vollkommen neuen beruflichen Perspektiven aufstoßen. Allerdings solltest du dir über den damit verbundenen höheren Arbeitsaufwand und die größeren Risiken im Klaren sein. Wäge also gut ab.

Fast noch wichtiger ist die vorherige Marktanalyse. Kläre deshalb ab, ob in deiner Region für die von dir auszuübende selbständige Tätigkeit auch wirklich Bedarf existiert, und ob der Preisdruck am Markt sehr hoch ist. Behalte stets auch deine einmaligen und laufenden Kosten im Blick und gebe acht, dass du diese auch stemmen kannst.

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2 Gedanken zu „Existenzgründung und Gesellschaftsrecht

  1. Interessant, dass ich mein eigenes Arbeitszimmer zu Hause steuerlich absetzen kann und als selbstständiger Künstler kein der Gewerbesteuer unterworfener Gewerbetreibender bin. Ich befasse mich tatsächlich erst mit dem Gesellschaftsrecht, seit ich überlege mich selbstständig zu machen. Gut zu wissen, dass ich bei einer GmbH nur mit meinem Firmenkapital hafte, aber nicht mit meinem Privatbesitz.

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