Der Bezug von Gründerzuschuss für ALG I Empfänger ist möglich, jedoch Ermessenssache der Agentur für Arbeit Auch wenn Du Bezieher von Arbeitslosengeld I (ALG I) bist, brauchst Du auf Zuschüsse zu Deinem Existenzgründungsvorhaben nicht verzichten. Die gesetzliche Regelungen sieht auch für Dich
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