GKV-Beitraege 15

GKV Beiträge 2015 wurden zum 1. Januar 2015 gesenkt, was aber nur in den wenigsten Fällen für dich positiv ist. Wieso? – Dies liest du hier!

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden die Beiträge mit einem festgelegten Prozentsatz anhand des sozialversicherungspflichtigen Einkommens berechnet.

Vor einigen Jahren wurde als Ersatz für die früher frei bestimmbaren Sätze ein allgemeiner Beitragssatz geschaffen, der für alle gesetzlichen Krankenversicherer gilt. Zum 1. Januar 2015 wurde dieser Beitragssatz gesenkt, was aber nur in den wenigsten Fällen zu geringeren Belastungen der Versicherten führt.

Berechnung der GKV Beiträge 2015

Seit Januar 2009 betrug dieser allgemeine Beitragssatz 15,5 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilten sich dabei 14,6 Prozent zu gleichen Teilen und die verbleibenden 0,9 Prozent mussten als Sonderbeitrag vom Versicherten selber getragen werden.

Für die GKV Beiträge 2015 ist dieser Sonderbeitrag abgeschaffen und der allgemeine Beitragssatz auf 14,6 Prozent reduziert worden. Maßgeblich für die Anwendung dieses Prozentsatzes ist das sozialversicherungspflichtige Einkommen des Versicherten. Das führt dazu, dass Besserverdienende für die gleichen Leistungen mehr Beiträge zahlen müssen als Versicherte mit geringerem Einkommen.

Was auf der einen Seite als wichtiges Merkmal des Sozialsystems gilt, darf auf der anderen Seite aber auch nicht zu großem Unmut bei den Großverdienern führen. Daher gibt es in der Krankenversicherung die sogenannte

Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von:

  • 500 Euro im Jahr beziehungsweise
  • 125 Euro monatlich.

Bis zu diesem Einkommen werden die GKV Beiträge 2015 mit dem entsprechenden Beitragssatz berechnet. Alles was darüber hinaus verdient wird, spielt für die Beitragsermittlung keine Rolle.

Umgang der Krankenkassen mit sinkenden Einnahmen

Die sinkenden GKV Beiträge 2015 bedeuten gleichzeitig auch geringere Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen, die ihren Mitgliedern aber dennoch die Leistungen garantieren müssen. Reichen die reduzierten Beitragseinnahmen nicht aus, darf eine Krankenkasse den sogenannten Zusatzbeitrag erheben, dessen Höhe vollkommen frei bestimmt werden kann.

Um finanzielle Engpässe zu verhindern, haben sich die meisten der gesetzlichen Krankenversicherungen dazu entschlossen, einen solchen Zusatzbeitrag zu erheben und nur sehr wenige verzichten darauf.

Der Zusatzbeitrag wird auch in Abhängigkeit vom Einkommen erhoben und eine Vielzahl der gesetzlichen Krankenkassen hat genau die als Sonderbeitrag weggefallenen 0,9 Prozent als nun neuen Zusatzbeitrag festgelegt, um von gleichbleibenden Einnahmen zu profitieren.

Es gibt aber auch Anbieter, die geringere Beiträge erheben oder sich komplett mit dem auf 14,6 Prozent reduzierten allgemeinen Beitragssatz begnügen oder auch Versicherer, die Zusatzbeiträge oberhalb der bisherigen 0,9 Prozent verlangen.

Vergleichen und Wechseln – nahezu gleiche Leistungen für weniger Geld

Die nun wieder unterschiedlichen GKV Beiträge 2015, die gleichzeitig aber fast identischen gesetzlichen Leistungen der Krankenkassen und die Tatsache, dass der eventuell erhobene Zusatzbeitrag von dir alleine getragen werden muss, machen einen Versicherungsvergleich enorm wichtig.

Vor allem wenn du jetzt insgesamt mehr zahlen musst als vorher, aber auch wenn einfach die Möglichkeit besteht, deine monatliche Belastung zu reduzieren, lohnt sich ein Wechsel der Krankenversicherung.

Bei der Erhöhung der Beiträge durch die Krankenversicherung besteht immer das sogenannte Sonderkündigungsrecht. Aber auch wenn die diesbezüglich geltende Kündigungsfrist schon abgelaufen ist, kann die Krankenversicherung gewechselt werden.

Sobald du mindestens 18 Monate bei der jetzigen Krankenkasse versichert warst, kannst du mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten bis zum Monatsende deine Mitgliedschaft beenden und von günstigeren Beitragssätzen profitieren. Eine Überprüfung zum Wechseln lohnt sich daher immer!

Wichtige Informationen für die GKV Beiträge 2015

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