Arbeitgeber erwarten nach und nach ihre Mitarbeiter aus dem Homeoffice zurück, doch zuvor sind einige Präventionsmaßnahmen zu treffen, die das Coronavirus an der Ausbreitung hindert.
Der Schutz im Büro
Wenn die Mitarbeiter aus dem Homeoffice ins Büro zurückkehren, muss der Arbeitgeber grundsätzlich dafür sorgen, dass für die Mitarbeiter ein infektionsgeschützter Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Produkte für die Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen fangen bei Hand- und Flächendesinfektionsmittel an, gehen über Seifen- und Wischtuchspender, und reichen bis hin zu Abfallsäcke und Müllbehälter. Eine renommierte Anlaufstelle für alles was im Büro an Hygieneartikel gebraucht wird, findet sich zum Beispiel in der Hygiene-Rubrik bei Kaiser+Kraft im Onlineshop.
Gemäß dem DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter ohne Ansteckungsrisiko ihre Arbeit erledigen können. Für den Arbeitsschutz werden derzeit jedoch nach Gewerkschaftsangaben keine Standardlösungen angeboten, weil die vor Ort in den jeweiligen Unternehmen vorhandenen Bedingungen sehr unterschiedlich sind. In der Regel werden dann solche Infektionsschutzkonzepte zusammen mit dem Personal- oder Betriebsrat, den für die Arbeitssicherheit zuständigen Personen sowie, wenn vorhanden, mit den Betriebsärzten erstellt.
Müssen alle Mitarbeiter, die sich im Homeoffice befinden, gleichzeitig ins Büro zurückkehren?
Menschen mit Vorerkrankungen oder ältere Menschen sind in der Corona-Krise „Risikogruppen“. Der Arbeitgeber hat gegenüber schutzbedürftigen Mitarbeitern eine erhöhte Fürsorgepflicht und muss für diesen Personenkreis teilweise gemäß Gewerkschaftsangaben hier besondere Vorkehrungen treffen und eventuell hier auch das Angebot an Homeoffice verlängern.
Ist es dem Arbeitgeber erlaubt, aufgrund der Abstandsregeln im Büro die Arbeitsplätze zusammenzustreichen?
Grundsätzlich läuft die Arbeit im Homeoffice immer auf freiwilliger Basis und der Arbeitsplatz der Person, die sich im Homeoffice befindet, muss erhalten bleiben.
Sollte der Arbeitgeber die Schreibtische auseinander rücken und deshalb die Belegschaft abwechselnd im Büro und im Homeoffice arbeiten lassen, muss dies vorher mit dem Betriebsrat abgestimmt werden.
Ist die Rückkehr vom Homeoffice ins Büro einer „Versetzung“ gleichzusetzen?
Grundsätzlich kann dies der Fall sein, weil dies zum Beispiel einer Versetzung von einer Filiale in eine andere Filiale gleichzusetzen ist, wenn die Tätigkeit im Homeoffice mehr als 1 Monat andauert. Aus diesem Grund muss der Betriebsrat vor der Rückkehr der betroffenen Personen beteiligt werden. Alternativ ist es auch möglich, dass der Arbeitgeber hier die Zustimmung des Arbeitsgerichts einholt.
Welche weiteren vorbereitenden Maßnahmen vor der Rückkehr der Homeoffice-Mitarbeiter muss der Arbeitgeber im Vorfeld in die Wege leiten?
Problematische Verhältnisse im Büro berücksichtigen
Hier sollte der Arbeitgeber so vorgehen, dass er zunächst den Mitarbeitern die Rückkehr ins Büro ermöglicht, welche zu Hause nicht über gute und vernünftige Arbeitsbedingungen wie schlechtes Internet, zu langsamen Computer oder zu lauter Umgebung verfügen bzw. psychisch unter der Isolation zu Hause leiden. Ebenso ist nicht zu erwarten, dass jeder Mitarbeiter ergonomisches Arbeitsmaterial und Möbel für die Heimarbeit besitzt.
Das Testen der Logistik
Damit die Logistik nicht überfordert wird, ist es für den Arbeitgeber sinnvoll, dass zunächst nur ein bestimmter Prozentsatz der Mitarbeiter wieder ins Büro kommt, damit die Abstandsregeln eingehalten und die Ansteckungsgefahr verringert werden kann.
Führung von Rückkehrgesprächen
Damit die Mitarbeiter die Homeoffice-Wochen im Büro aufarbeiten können, ist es sinnvoll, dass die Vorgesetzten sich ein persönliches Bild vom Arbeitsplatz der jeweiligen Mitarbeiter machen und diese dann auch persönlich in die neuen Hygieneregeln einweisen. Dazu kann die Maskenpflicht im Foyer oder die Maskenpflicht im öffentlichen Bereich zum Beispiel gehören. Ebenso sollten alle rückkehrenden Mitarbeiter dann am ersten Tag der Unterweisung die Grundregeln für die Hygiene im Betrieb mit ihrer Unterschrift bestätigen.
Regelmäßige und umfassende Kommunikation
Wenn gerade ein Teil der Belegschaft im Büro und ein Teil zu Hause arbeiten, müssen die vorgesetzten Personen darauf achten, dass alle Mitarbeiter die abgesprochenen Punkte mitbekommen. Dazu gehören auch die Informationen über neue Projekte oder die Auftrags- oder Finanzlage des Unternehmens.
Weitere Informationen und spannende Artikel zur Berufswelt findest du hier auf meinem Blog. Ebenso empfiehlt sich ein Besuch auf der Homepage vom Deutschen Gewerkschaftsbundes.
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