arbeitsrecht bei minijobs

Ein Mini-Job ist eine prima Sache, um neben dem Bachelor oder dem Master etwas dazu zu verdienen. Was man noch dazu wissen muss, erfährst du hier.

Vielleicht möchtest du auch dein Gehalt aufstocken, um dir ein neues Auto zu kaufen. Oder dein monatliches Gehalt allein reicht schlicht und einfach nicht aus, um die Miete zu bezahlen. Welche Gründe du auch immer haben magst, um als Minijobber zu arbeiten – deine Rechte im Minijob bleiben davon unberührt.

Arbeitszeiten

Ein Minijob unterliegt besonderen vertraglichen und sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen. deine Arbeitszeit darf bis zu 20 Stunden betragen, in Ausnahmefällen auch mal bis zu 30 Stunden. Das Entgelt muss dabei unter der 450 Euro – Grenze bleiben. Unter diesen Voraussetzungen ist der Job für dich steuer- und sozialversicherungsfrei. Nur der Arbeitgeber muss Beiträge an die Knappschaftskasse leisten.

Ruhephasen

Pausen- und Urlaubszeiten bleiben von dem Rahmen als Minijob unberührt. Mit deinem Arbeitsverhältnis fällst du in die Kategorie „Teilzeitbeschäftigte“ und hast damit die gleichen Rechte und Pflichten wie ein in Vollzeit Beschäftigter. Also kannst du auch die gesetzlichen Regelungen zum Urlaub in Anspruch nehmen. Dir stehen pro Jahr mindestens 4 Wochen Urlaub zu. Die Zahl deiner Urlaubstage variiert aber und ist abhängig von der Zahl deiner wöchentlichen Arbeitszeit beziehungsweise deiner Arbeitstage pro Woche.

Besonderes Bonbon: auch das Gesetz über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall stützt deine Rechte. So hast auch Du Kleinverdiener im Betriebsgetriebe Anspruch auf Lohnfortzahlung für sechs Wochen. Und sogar an Feiertagen musst Du einen Ausgleich erhalten, wenn dich Himmelfahrt davon abhält, deiner Arbeit nachzugehen. Doch Vorsicht: im Gegensatz zu Regelbeschäftigten gehst du nach 43 Tagen Lohnfortzahlung leer aus. Es gibt für Minijobber kein Krankengeld von der Krankenkasse. Also lieber gesund bleiben!

Ist ein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld in deinem Betrieb üblich und womöglich auch vertraglich geregelt, kannst auch Du die Hand danach ausstrecken – allerdings nur anteilig. Deine Arbeitszeit wird dann ins Verhältnis gesetzt zu der Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten. Nach diesem Prozentsatz berechnet sich dann auch dein Weihnachtsgeld.

Kündigung: Arbeitsrecht bei Minijob

In Sachen Kündigung hängen die Fristen davon ab, wie lange Du in dem Betrieb bereits gearbeitet hast. Bist Du keine 2 Jahre dabei, muss dein Chef 28 Tage vor dem 15. oder dem eines Monats schriftlich Beschied geben. Ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit verlängern sich die Fristen.

Sogar im Betriebsrat darfst du kräftig mitmischen. Denn auch hier giltst du als vollwertiges Mitglied des Betriebes.
Lass deinen Job nicht kleinreden, nur weil er Minijob heißt. Wäre deine Arbeitskraft nicht nötig, wärst du auch nicht da. Du kommst deinen Pflichten als Arbeitnehmer nach, also darfst du auch deine Rechte in Anspruch nehmen – auch als Minijobber.

Ausweg finden!

Hast Du plötzlich keine Lust mehr auf deinen Minijob? Vielleicht ist es auch einfach der Drang nach Mehr, der in dir steckt. In diesem Fall würde ich dir vorschlagen die Selbstständigkeit in Betracht zu ziehen. Es ist nichts zu spät, denn es gibt auch Gründerzuschuss für ALG I Empfänger und weitere Unterstützungsprogramme um auf eigene Beinen zu stehen. Was zu beachten ist und was es noch für Informationen rund um dieses Themafindest Du im Artikel.

Was muss ich über das Arbeitsrecht bei Minijob’s wissen?

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