Informationen zur Künstlersozialkasse

Als Künstler oder Schriftsteller besetzt Du für die Künstlersozialkasse beruflich eine Zwitterposition.

Wie andere Selbständige auch, ermittelst Du Dein einkommenssteuerpflichtiges Einkommen im Rahmen einer sich über das Geschäftsjahr verteilenden Gewinn-und Verlustrechnungfür das Finanzamt.

In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht greift bei Künstlern indes eine Besonderheit. Es wird Dir nämlich vom Gesetzgeber auferlegt, Dich im Hinblick auf RenteKrankenkasse und Pflegeversicherungüber eine Sonderform der gesetzlichen Sozialversicherung, der Künstlersozialkasse mit Sitz in Bremerhaven, zu versichern.

Gründe für die Sozialversicherungspflicht bei Künstlern

Als Einzelkünstler erachtet Dich der Gesetzgeber als eine wirtschaftlich besonders verletzliche Spezie und will Dich deshalb über die Absicherung in einer gesetzlichen Form der Sozialversicherungbesonders schützen. Das Bild des Künstlers als unstetes Wesen, der zu einer Absicherung gezwungen werde müsse, mag dabei auch eine Rolle spielen.

Betroffener Personenkreis

Bisweilen wird auch das Argument gebracht, dass Du als Künstler schon relativ nahe am abhängig beschäftigten, angestellten Arbeitnehmer dran bist, und deshalb eine Zwangsmitgliedschaft in einer Form der gesetzlichen Sozialversicherung angebracht sei.

Pflichtversicherungspflicht in der Künstlersozialkasse besteht für Dich, wenn Du ein selbständiger Künstler bist, der Musik oder Kunstwerke erschafft beziehungsweise darbietet. Darüber hinaus besteht für Dich die Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse auch dann, wenn Du ein selbständiger Schriftsteller oder ein selbständiger Journalist bist.

Weitere Kriterien für die Versicherungspflicht sind die Dauerhaftigkeit Deiner künstlerischen Tätigkeit, und dass Du davon Deinen Lebensunterhalt bestreitest. In der Rechtsprechung etwas strittig ist, ob Du auch als selbstverlegender Autor der Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse unterliegst.

Die Künstlersozialkasse in Bremerhaven-Geschichte und Wirkungsweise

Die Künstlersozialkasse in Bremerhaven besteht seit 1983 und ist eine Unterabteilung der Unfallkasse des Bundes. 50 Prozent der für Dich an die Künstlersozialkasse abzuführenden Beiträge hast Du selbst aufzubringen. Die anderen 50 Prozent speisen sich aus Beiträgen Deiner Kunden und staatlichen Zuschüssen.

Das so eingezahlte Geld leitet die Künstlersozialkasse an die staatliche Rentenversicherung und die von Dir gewählte Krankenkasse weiter. Daraus folgt, dass Du nur über aber nicht bei der Künstlersozialkasse versichert bist, denn die Künstlersozialkasse fungiert ja nur als Einzugs- und Überweisungsinstanz der Gelder.

Im eigentlichen Sinne versichert bist Du bei der staatlichen Rentenversicherung und Deiner Krankenkasse. Ein besonderer Vorteil der Künstlersozialkasse ist, dass Du -unter gewissen Umständen- auch Familienangehörige kostenlos in Deiner Krankenkasse mitversichern lassen kannst. Der Eintritt in die Künstlersozialkasse erfolgt auf Deinen Antrag hin. Ein diesbezügliches Formular ist auf der Webseite der Künstlersozialkasse erhältlich.

Bedenke aber bitte immer, dass du als freischaffender Künstlerbeziehungsweise freischaffender Schriftsteller oder Journalist in aller Regel zum Eintritt in die Künstlersozialkasse verpflichtet bist, und Du deshalb diesen Antrag stellen musst. Im Extremfall kann Dich die Künstlersozialkasse auch gerichtlich zum Eintritt zwingen.

Informationen zur Künstlersozialkasse

Beitragsnavigation


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert