Wenn du richtig zitieren willst, musst du die Bestimmungen des Urheberrechts beachten, damit du dir keinen Plagiatsvorwurf einhandelst, der schwerwiegende Konsequenzen haben kann.
Zitate können nicht nach Belieben verwendet werden, sie sind vor allem nachzuweisen. Dieser Verpflichtung dient der Quellennachweis, die ganze Sache vereinfacht ein Literaturverwaltungsprogramm.
Bereits veröffentlichte Ideen, Ansichten und Gedanken anderer Menschen kannst du dir nur dann für deine Zwecke zu eigen machen, wenn du den Autor benennst und die Stelle bezeichnest, an der du darauf gestoßen bist. Das Urheberrecht verlangt den Quellennachweis, gestattet jedoch ausdrücklich Zitate, die nach verschiedenen Kriterien unterschieden werden.
Der Begriff: Großzitat bezieht sich auf komplette Werke, vollständige Texte, auch Gedichte, die bis auf die letzte Zeile mit dem Original übereinstimmen. Großzitate sind in wissenschaftlichen Arbeiten erlaubt, nachdem das Werk erschienen ist. Kleinzitate sind Teile veröffentlichter Texte, etwa einzelne Passagen daraus.
Plagiatsvorwurfsvermeidung
Zur Vermeidung des Plagiatsvorwurfs ist die genutzte Quelle ordnungsgemäß nachzuweisen. Ist der exakte Wortlaut Gegenstand deines Zitats, so musst du es mit Anführungszeichen markieren. Umschreibst du den Inhalt nur, solltest du in indirekter Rede zitieren oder mit deinen Worten die herangezogene Meinung wiedergeben. Bei Zitaten aus zweiter Hand bist du gehalten, auch die Sekundärquelle zu benennen.
Richtig Zitieren will gerlent sein, darum merke: Zitate im Zitat werden mit Hochkommata bezeichnet, auch Fehler und andere Besonderheiten sind zu übernehmen. Wird etwas ausgelassen, sind an dieser Stelle drei Punkte in eckigen Klammern nötig. Muss die Grammatik angepasst werden, solltest du ebenfalls eckige Klammern zur Kennzeichnung verwenden. Willst du etwas ergänzen, musst du das deinen Lesern durch den Zusatz „d.Verf.“ kenntlich machen. Bei Fußnoten ist der vollständige Name der Verfasser, der vollständige Titel, Erscheinungsort, Jahr und Seitenzahl aufzuführen. Wird der Quellennachweis wiederholt, reicht die stichwortartige Benennung des zitierten Werks als Kurzbeleg aus, verbunden mit der Angabe „a.a.O.“
Kurzbelege im Text müssen im Inhaltsverzeichnis näher erläutert werden. Handelt es sich dabei um Veröffentlichungen aus demselben Jahr, werden sie fortlaufend durch das Anhängen kleiner Buchstaben unterschieden, z.B. 1979 a. Mitautoren können auch durch die Bezeichnung „et al.“ benannt werden. Dem vollständigen Nachweis dient das angehängte Quellenverzeichnis. Hierfür gibt es unterschiedliche formale Vorschriften, die aber konsequent eingehalten und den Gepflogenheiten des Fachbereichs entsprechend gewählt werden sollten.
Zitate sind zu prüfen:
- auf den Plagiatsverdacht
- ihre Vollständigkeit
- die formale Richtigkeit
- ihre Auflistung im Quellenverzeichnis
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