ausbilderschein

Aus gutem Grund ist die Ausbildung in Deutschland streng geregelt. Nur wer den sogenannten Ausbilderschein, landläufig meist „Ausbildung der Ausbilder“ oder auch AdA-Schein genannt, erfolgreich bestanden hat, darf in Deutschland junge Menschen im Berufsfeld ausbilden.

Was brauchst du, was musst du vorweisen?

Um zur Prüfung zugelassen werden zu können ist keine Voraussetzung notwendig. du musst weder über eine abgeschlossene Berufsausbildung, noch über ein erfolgreiches Studium verfügen. Das bedeutet, selbst wenn du dich noch in der Lehre bzw. im Studium befinden solltest, kannst du bereits deinen IHK Ausbilderschein machen. Dieser Schein ist jederzeit notwendig, um in Unternehmen im Rahmen der dualen Berufsausbildung tätig werden zu dürfen. Der Ausbilderschein kann jederzeit an der IHK abgelegt werden. Nach dem erfolgreichen Bestehen des Ausbilderscheins darfst du dich als Ausbilder (IHK) bezeichnen und erhältst die Berechtigung, in Unternehmen Lehrlinge auf ihrem Ausbildungsweg zu unterweisen. Zudem stellt der AdA-Schein einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum Meisterbrief dar.

Auch wenn es keine formalen Aufnahmebedingungen gibt, so gibt es doch wichtige persönliche Voraussetzungen. Als Ausbilder solltest du überaus diszipliniert sein, da du deinen Auszubildenden jederzeit berufliches Vorbild sein musst. Auch selbstständiges, strukturiertes Arbeiten gehört zu den Fähigkeiten, die ein angehender Ausbilder mitbringen sollte. Zudem solltest du dich darauf einstellen, jederzeit als Vorbild deiner Schützlinge dienen zu können.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Grundsätzlich wird der Ausbilderschein an der IHK absolviert. Jede IHK in Deutschland bietet dafür ein Onlineportal an, auf dem du dich anmelden musst. Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst du deine Zugangsdaten, mit denen du dich über Inhalte des Kurses informieren kannst. Hier erhältst du auch deine Unterrichtsmaterialien, die dich durch die nächste Zeit begleiten werden. Welche Inhalte dir hier vermittelt werden richtet sich nach den Vorgaben, die der IHK gemacht werden. Diese werden maßgeblich durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) vorgegeben. In jedem Fall kannst du dich auf rechtliche Rahmenbedingungen, sowie einen Teil in Erziehungslehre einstellen.

Bist du bereit die Prüfung abzulegen, so ist eine Anmeldung bei der Kammer zuständig. Diese kann je nach Wohnort variieren, bietet dafür allerdings den Vorteil der terminlichen Unabhängigkeit. So kannst du den Zeitpunkt Deiner Prüfung frei wählen. Im Normalfall finden Prüfungen im Ausbilderschein allerdings jeweils am ersten Dienstag des Monats statt.

Die Prüfung

Hast du erfolgreich gelernt und bist bereit dich prüfen zu lassen, so erfolgt die letzte Hürde. Genaue Einzelheiten zur Prüfung erhältst du vor Prüfungsbeginn, genauer gesagt nach der Anmeldung. In jedem Fall wird dein erlernter Wissensinhalt genau abgefragt. Erfahrene Ausbilder aus dem Bereich der jeweiligen Kammer werden dein Wissen prüfen und dir im Anschluss dein Ergebnis mitteilen.

Prüfthemen werden höchstwahrscheinlich sein:

  • Die Prüfung von Ausbildungsvoraussetzungen,
  • Vorbereitung von Ausbildungen sowie
  • Ausbildungen durchführen und abschließen.

Wie geht es weiter?

Wenn du dein Wissen vertiefen willst, so kannst du dich nach bestandener Prüfung jederzeit weiterbilden. Ab jetzt hast du die Möglichkeit, die Weiterbildung zur geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogin zu beginnen. Damit kannst du beispielsweise in betrieblichen Lernstätten tätig werden.

Auch im kommunalen Bereich ermächtigt dich der Ausbilderschein tätig zu werden. So kannst du jederzeit zum Beispiel bei der örtlichen Feuerwehr oder in kommunalen Projekten als Ausbilder tätig werden.

In jedem Fall ist der Ausbilderschein eine der mächtigsten Waffen, die du auf dem Arbeitsmarkt erwerben kannst. Er ist für viele, insbesondere junge, Menschen, die Möglichkeit, endlich aufzusteigen.

Der Ausbilderschein: Eines der mächtigsten Waffen auf dem Arbeitsmarkt

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